Betrieblicher Brandschutz

Betriebliche Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023 und ASR A2.2

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die Notwendigkeit von
Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem ArbSchG, BGV/GUV-V A1 und den ASR2.2. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Durch eine erfahrenen und qualifizierten Fachdozenten werden die notwendigen Inhalte fachlich korrekt und mit Bespielen aus derPraxis geschult. Inhalte:
• Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktions-/Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Verhalten im Brandfall

• Praktische Löschübungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die Notwendigkeit von
Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem ArbSchG, BGV/GUV-V A1 und den ASR2.2. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Durch eine erfahrenen und qualifizierten Fachdozenten werden die notwendigen Inhalte fachlich korrekt und mit Bespielen aus derPraxis geschult.
Inhalte:
• Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktions-/Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Verhalten im Brandfall
• Praktische Löschübungen

Kusnummer: B2508
Kursstart und Kursort individuell planbar ab 5 Teilnehmern