Ihre vhs in Aubstadt, Bad Königshofen, Bastheim, Fladungen, Großbardorf, Großeibstadt, Hausen, Herbstadt, Heustreu, Höchheim, Hollstadt, Maßbach, Mellrichstadt, Münnerstadt, Nordheim v.d. Rhön, Oberstreu, Ostheim v.d. Rhön, Saal a.d. Saale, Sondheim v.d.Rhön, Stockheim, Sulzdorf a.d.L., Sulzfeld, Trappstadt, Unsleben, Wülfershausen

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in Verbindung mit dem Bildungsgutschein

...
...
Um langfristig im Beruf erfolgreich zu sein, können Weiterbildungen hilfreich sein. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre berufliche Weiterbildung finanziell unterstützt werden kann.
Auf der kommenden Seite haben wir Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

 
Bildungsgutschein
 
Falls Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung nach Ausstellung eines Bildungsgutscheins übernommen werden.
 
Hierfür lassen Sie sich von ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter beraten, ob die Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Falls dies der Fall ist, können Sie nach Erhalt des Bildungsgutscheins eine Weiterbildung bei uns machen.
 
Auf der Seite der Agentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen, die für Sie relevant sein könnten:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein
 
Oder Sie melden sich direkt bei der Agentur für Arbeit:
0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr
 
 
Qualifizierungschancengesetz
 
Arbeitnehmer können in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber an einer zukunftsorientierten Weiterbildung teilnehmen, die das Wissen und die Kompetenzen erweitert. Diese wird für den Arbeitnehmer mit bis zu 100% der Kosten bezuschusst. Der Arbeitgeber kann dabei bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung erhalten.
 
Für mehr Informationen schauen Sie gerne auf der Seite der Agentur für Arbeit vorbei:
https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/
 
Bei Ihrer Agentur für Arbeit können Sie sich hierfür konkret beraten lassen:
0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr


Steuerliche Förderung

Die Kosten Ihrer Weiterbildung können Sie auch in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben. So sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.